Donnerstag, 24. November 2016

Stellungnahme der IG zu den Lösungen des Gemeinderates betreffend Asylwesen


Die IG ist erfreut, dass der Gemeinderat auf den Druck der IG und der Bevölkerung reagiert und einsieht, dass wir uns nicht mit einer Ersatzzahlung von der Verantwortung freikaufen können, Menschen in Not zu helfen.

a) Aufnahme nach Möglichkeit einer christlich-syrischen fünf-köpfigen Familie

Es freut uns, dass die Gemeinde Oberwil-Lieli eine geflüchtete Familie aufnehmen wird und wir nehmen den Gemeinderat beim Wort, dass dies in nächster Zeit geschehen wird.
Jedoch finden wir es falsch, dass der Gemeinderat eine Selektion von Personen aufgrund von Nationalität und Religionszugehörigkeit trifft. Das erachten wir als inakzeptable Diskriminierung. 


b) Einmalige Geldspende von Fr. 50'000 an www.schwizerchrüz.ch

Wir unterstützen die Geldspende an die Organisation von Michael Räber. Wir möchten jedoch betonen, dass diese Geldspende die Gemeinde nicht davon entbindet, auch hier bei uns konkrete Hilfe zu leisten.

c) Verbundlösung mit der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg

Wir begrüssen die Verbundlösung, denn so kann weiteren fünf Personen geholfen werden. Trotzdem bedauern wir, dass diese Personen nicht in Oberwil-Lieli untergebracht werden konnten.

Wir rufen alle BewohnerInnen von Oberwil-Lieli auf, an die Gemeindeversammlung zu kommen und sich über das weitere Vorgehen zu informieren.

Ihre IG Solidarität

Sonntag, 13. November 2016

Gemeindeversammlung vom 25.11.2016

Unter „Vorgeschichte“ zum Traktandum 9 wird in der Versammlungs-Broschüre erläutert, dass der Gemeinderat Lösungen prüfen werde.
Prüfen heisst für uns Stimmberechtigte hier in zwei von drei Fällen nichts anderes als “zur Kenntnis nehmen“, denn nur eines der Geschäfte wird zur Abstimmung gebracht. Das mag juristisch korrekt sein. Diese unbefriedigende Situation hat der Gemeinderat jedoch durch seine lange Verweigerungshaltung zu verantworten.


Folgende Anmerkungen möchten wir trotzdem vorbringen:
  • Ist beim Kanton ein Wunschprogramm in Bezug auf die Religion und Nationalität der Flüchtlinge vorgesehen? Und ist es ethisch vertretbar? Was passiert, wenn keine fünfköpfige, christliche, syrische Familie zur Aufnahme bereitsteht?
  • Aus der Spende an ein Projekt „vor Ort“ ist eine Spende an ein Projekt „auf der Flucht“ geworden. Dies begrüssen wir und unterstützen den Vorschlag.
  • Wir finden es schade, dass nicht alle 10 vorläufig Aufgenommenen, die unsere Unterstützung zugesichert bekommen, in Oberwil-Lieli untergebracht werden. Diese Menschen gemäss dem Aufruf im Wochenfalter vom 11.11. persönlich in Rudolfstetten zu unterstützen, ist mit mehr Aufwand verbunden als wenn sie hier bei uns im Dorf wohnen könnten.
Grundsätzlich begrüssen wir, dass im Dorf Bewegung in die asylpolitische Diskussion gekommen ist und dass man aufeinander zugeht.

Kommen Sie an die Gemeindeversammlung! Für ein menschlicheres Oberwil-Lieli!

Freitag, 21. Oktober 2016

Entscheid zur Beschwerde gegen die Protokollführung an der Winter-Gemeindeversammlung 2015


Stellungnahme von Martin Uebelhart zum Entscheid der Gemeindeabteilung

Protokollbeschwerde-Entscheid schafft Rechtsunsicherheit!

Mit Erstaunen hat der unterzeichnende Beschwerdeführer den Entscheid der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau zur Kenntnis genommen, dass trotz festgestellten „grundsätzlichen Mängeln in der Protokollierung“ es mit eben dieser Feststellung „sein Bewenden haben“ müsse (S. 5 des Entscheids). Ebenso erstaunt die sinnwidrige Behandlung eines weiteren Antrags. Zudem wurden mit der Beschwerde eingereichte Dokumente von der Gemeindeabteilung nicht in die Erwägungen einbezogen. Demgegenüber begründet die Gemeindeabteilung ihren Entscheid teilweise mit rechtlich nicht relevanten Mutmassungen.

Fazit: Beschwerden und Aufsichtsanzeigen sollten eigentlich für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und für Behörden gleichermassen Rechtssicherheit schaffen. Der vorliegende Entscheid erfüllt dieses Erfordernis nicht, im Gegenteil: Der Klärungsbedarf ist nicht geringer, sondern grösser geworden. Für uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wurde eine erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen.

Die Gemeindebeschwerde betr. Beschlussfassung wird nicht weitergezogen. Die (wichtigere) Aufsichtsanzeige, die kein formelles Rechtsmittel darstellt, kann in diesem Verfahren nicht weitergezogen werden.

Martin Uebelhart, Oberwil-Lieli

Freitag, 16. September 2016

Der Prix Courage 2016 für Johanna Gündel? Jede Stimme zählt!

Die IG Solidarität gratuliert Johanna Gündel zur Nominierung für den Prix Courage 2016!
Stimmen Sie jetzt ab, wer den Preis gewinnen soll!

http://www.beobachter.ch/prix-courage/artikel/prix-courage-2016_kandidatin-5/

Ach ja, auch dies wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten: Die Nominierung kommt nicht bei allen gut an.  

Der nachfolgende Kommentar von Andreas Glarner zeigt auf, mit welchen Methoden er arbeitet. Zur Diffamierung einer Gegnerin oder eines Gegners greift er gerne zu Unwahrheiten. Er behauptet ohne mit der Wimper zu zucken vor laufender Kamera, Johanna Gündel wohne gar nicht mehr in Oberwil-Lieli. 
Dies ist nicht wahr, sie ist sowohl wohnhaft in Oberwil-Lieli als auch dort angemeldet. Da sie ihr Studium jedoch in Basel absolviert und einen 2-stündigen Hin- und Rückreiseweg umgehen will, hat sie ein WG-Zimmer in Basel, wo sie 3-4 Tage der Woche verbringt, um die Vorlesungen zu besuchen. Die restlichen Tage während des Semesters verbringt sie in Oberwil-Lieli, genauso wie die Semesterferien.

http://www.telem1.ch/35-show-aktuell/12265-episode-freitag-16-september-2016/28613-segment-prix-courage-fuer-frau-guendel


Mittwoch, 15. Juni 2016

Nach der Gemeindeversammlung ist vor der Gemeindeversammlung


Wie angekündigt hat die IG Solidarität im Hinblick auf die Gmeind vom 10.06.2016 keine Kampagne mehr geführt und damit den Urnenentscheid vom 1. Mai respektiert.

Mit Interesse erwartet die IG Solidarität jetzt die vom Gemeinderat angekündigten konkreten Vorschläge, um den Frieden im gespaltenen Dorf wieder herzustellen. 

Die IG Solidarität, die 48 Prozent der am 1. Mai Abstimmenden vertritt, ist zu Gesprächen bereit, um an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken, die auch den Anliegen der knapp Unterlegenen entgegen kommt.

Die IG dankt allen Unterstützerinnen und Unterstützern im Dorf. 
Sie besteht und engagiert sich weiterhin!

Sonntag, 5. Juni 2016

Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016


Die Meinungen sind gemacht. Es ist nicht damit zu rechnen, dass es noch grosse Auseinandersetzungen gibt. Aber es gibt einiges zu entscheiden.

Jede Stimme ist wichtig und zählt!

Deshalb ist es uns ein grosses Anliegen, dass Sie an dieser Gemeindeversammlung teilnehmen!

Ihre IG Solidarität Oberwil-Lieli

Donnerstag, 2. Juni 2016

Going global!

Das Medieninteresse an Oberwil-Lieli ist zurzeit enorm. Interview-Anfragen aus aller Welt treffen bei der IG ein. Heute ist sogar ein Kamerateam extra aus Moskau angereist!
 
Auch die Blog-Statistik des letzten Monats zeigt, dass man nicht nur im eigenen Land über uns liest.
 
 
Grafik der unter Blog-Lesern beliebtesten Länder 
 
EintragSeitenaufrufe
Schweiz
537
Vereinigte Staaten
86
Russland
46
Deutschland
40
Vereinigtes Königreich
17
Frankreich
16
Portugal
15
Österreich
14
Brasilien
14
Irland
12

Montag, 23. Mai 2016

Dicke Post

Nachdem die Redaktion des Wochenfalters kürzlich bekanntgegeben hat, dass sie nunmehr keine politischen Zuschriften mehr publizieren werde – auf dass sich die Wellen im Dorf endlich legen würden – trugen Robert Mayer und Annemarie Hofer heute per Postversand nochmals ganz dick auf! 
Zum Schutz der auf diesem Flugblatt diffamierten Personen verzichten wir auf die Veröffentlichung an dieser Stelle.

Wir wundern uns sehr.





Sonntag, 1. Mai 2016

Pressemitteilung

Stellungnahme der IG Solidarität
zur Referendumsabstimmung vom 1. Mai 2016


Mit 579 Nein- zu 525 Ja-Stimmen, bei einer Stimmbeteiligung von 68,9 % wurde das Budget 2016 und damit die Übernahme von vorläufig aufgenommenen Menschen verworfen.
Die IG Solidarität nimmt das knappe Ergebnis der Referendumsabstimmung mit Enttäuschung zur Kenntnis. Die IG Solidarität bedauert, dass eine knappe Mehrheit der Abstimmenden die guteidgenössische Art verworfen hat, gemeinsam mit andern Gemeinden zur Bewältigung eines belastenden Problems beizutragen und solidarisch mit jenen Gemeinden zu sein, die ihre Aufnahmepflicht erfüllen.
Die IG Solidarität dankt allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von Oberwil-Lieli, die sich durch Desinformation und Polemik nicht beirren liessen und für Anstand, Menschlichkeit und Solidarität stimmten.
Die IG Solidarität erwartet vom Gemeinderat, dass er zur Kenntnis nimmt, dass es im Dorf breite Kreise gibt, die seine Asylpolitik nicht teilen und dass der Gemeinderat begreift, dass er das repräsentative Gremium der ganzen Gemeinde zu sein hat und nicht nur jenes Teils der Bevölkerung, der seine Politik unterstützt. Wir erwarten von Gemeindeammann und Gemeinderat künftig eine dieser Tatsache angemessene Kommunikations- und Informationskultur und den Verzicht auf Diffamierungen und Polemik.
Der Geschäft geht nun zurück an die Einwohnergemeindeversammlung vom 10.06.2016, die erneut über Budget und Ersatzabgabe zu entscheiden hat.
Und es geht ans Aufarbeiten dieser besonderen Dorfgeschichte. Es sind Vorkommnisse zu vermerken, die Fragen aufwerfen. Diese Fragen müssen beantwortet werden. Klärungsbedürftig sind insbesondere auch Fragen zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.11.2015 (!), das der Gemeinderat erst am 24.03.2016 (!) verabschiedet und trotz Antrag der IG Solidarität den Stimmberechtigten der Gemeinde Oberwil-Lieli immer noch nicht offen gelegt hat.
Die IG Solidarität bleibt als parteiunabhängige Bürgerinnen- und Bürgerbewegung bestehen und wird sich über ihre künftigen asylpolitischen Aktivitäten beraten.
IG Solidarität Oberwil-Lieli

Oberwil-Lieli nimmt keine Flüchtlinge auf

525 JA zu 579 NEIN.
Ein knappes NEIN, das es zu akzeptieren gilt.
Im Juni muss die Gemeindeversammlung nun wiederum über das Budget abstimmen. Wir bleiben dran. Und Sie?

In ein paar Stunden

Liebe Leserinnen und Leser unseres Blogs
In wenigen Stunden werden wir wissen, was die Stimmberechtigten unseres Dorfes wollen. Wir können und möchten auch kurz vor Schluss keine Prognose abgeben. 
Wie auch immer das Resultat lauten wird: wir danken allen herzlich, die uns in den vergangenen Monaten aktiv, mit Zuschriften oder auch lediglich mit ihrer Gesinnung unterstützt haben – egal, ob stimmberechtigt oder nicht.
Spätestens heute Abend lesen Sie an dieser Stellen, wie die  Abstimmung ausgegangen ist.

Freitag, 29. April 2016

Die Macht dem Stärkeren?

Der Juwelier auf dem Mutschellen hat das letzte Wort...

Ein kleines Gedankenspiel...

Offensichtlich nimmt sich der Gemeinderat von Oberwil-Lieli das Recht heraus, den Inhalt der Gemeindezeitung vor dem Druck zu prüfen. Da der Wochenfalter das amtliche Publikationsorgan ist, ist das irgendwie nachvollziehbar. Irgendwie. 
Aber warum argumentiert der Gemeinderat im aktuellen Wochenfalter gemäss Redaktion (http://wochenfalter.ch) dann, die Einsendung der IG Solidarität dürfe nicht gedruckt werden, da eine Gegendarstellung vor der Abstimmung nicht mehr möglich sei? Hm. 
Soweit wir wissen, kann man vor dem Druck einer Zeitung ganz gut noch Artikel einfügen. Wenn man denn noch ARGUMENTE hätte, die sich drucken liessen...

Mittwoch, 27. April 2016

Zensur in Oberwil-Lieli

Liebe Sympathisantinnen und Sympathisanten der IG Solidarität, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Oberwil-Lieli
Es ist eingetreten, was wir nicht für möglich gehalten hätten: Der Gemeinderat hat unsere neuste und letzte Einsendung vor der Abstimmungan an den Wochenfalter zensiert
Unsere Richtigstellungen zu den vom Gemeinderat publizierten Zahlen (siehe Wochenfalter vom 22.4.16) sollten Sie nicht zu lesen bekommen. 
Urteilen Sie selber, was Sie davon halten und lesen Sie hier unser Extrablatt!

Samstag, 23. April 2016

Medieninfo der IG Solidarität zur Stellungnahme des Gemeinderates im "Wochenfalter" vom 22.4.16


Gemeinderat argumentiert im Abstimmungskampf mit verdrehten Fakten und falschen Zahlen
Der Gemeinderat von Oberwil-Lieli argumentiert im Abstimmungskampf um die Aufnahme von vorläufig aufgenommenen Ausländern in Oberwil-Lieli mit verdrehten Fakten und falschen Zahlen. In der Ausgabe des «Wochenfalters» vom 22. April behauptet der Gemeinderat, bei der Aufnahme von «Asylbewerbern» müsse die Gemeinde nach  5, spätestens aber nach 7 Jahren die Sozialhilfe für die Aufgenommenen bezahlen. Diese beliefe sich auf Fr. 30'000 pro Person und Jahr.
Diese Aussage ist falsch. Der Gemeinderat verwechselt anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit vorläufig aufgenommenen Personen.
Bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen muss die Gemeinde tatsächlich nach 5 bzw. 7 Jahren die Sozialkosten übernehmen.
Bei der Abstimmung am 1. Mai geht es jedoch um die Aufnahme von vorläufig aufgenommenen Personen (Status F). Das sind Personen, deren Asylgesuche abgewiesen wurden, die aber nicht in ihr Ursprungsland zurückgeschickt werden können, weil dort beispielsweise Krieg herrscht.
Die Kosten für diese Personen werden vom Kanton übernommen, mit Ausnahme allfälliger Schulkosten. Nach 7 Jahren fällt einzig die Pauschale für Betreuung von Fr. 5 pro Tag weg, die übrigen Pauschalen für Unterbringung und Lebensunterhalt werden weiter bezahlt, wie die stellvertretende Leiterin Kommunikation des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, Daniela Diener bestätigt. Diener schreibt: «Im Grundsatz verursacht eine vorläufig aufgenommene Person, die in einer Gemeindeunterkunft untergebracht ist, der Gemeinde keine Kosten.»
Die IG Solidarität Oberwil-Lieli hält an ihrer Darstellung fest, dass die Ersatzzahlung an den Kanton für die Gemeinde Oberwil-Lieli pro Jahr mindestens 320’0000 Franken teurer ist als die Aufnahme der vom Kanton zugewiesenen Personen.
Der Gemeinderat wird aufgefordert, die tatsachenwidrigen und irreführenden Behauptungen im «Wochenfalter» richtigzustellen.

Doch keinen Kaffee!

Leider wurde uns die Bewilligung für die Standaktion vor dem Volg vom Volg selber in letzter Minute entzogen. 
Wir bedauern, Ihnen keinen Kaffee und Kuchen offerieren zu können! Schade um all die wertvollen Gespräche.
Danke allen, die bereits gekommen oder noch unterwegs waren!

Freitag, 22. April 2016

Kaffee oder Tee für Sie?

Morgen Samstag, am 23.4., offerieren wir Ihnen vor der Volg-Filiale in Lieli einen Kaffee oder Tee und ein Stück Kuchen! 
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und viele gute Gespräche!

Sonntag, 17. April 2016

Die Folgen der Abstimmung


WAS SIND DIE FOLGEN DER ABSTIMMUNG AM 1. MAI?

Wenn wir NEIN stimmen,
  • verbessern wir die Situation in den Herkunftsländern der Flüchtlinge um keinen Deut, 
  • verabschieden wir uns klar von den ur-schweizerischen Grundsätzen von Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Toleranz, 
  • schieben wir die Verantwortung und die Aufgaben für die Bewältigung der Flüchtlingssituation schnöde auf die anderen Gemeinden ab, 
  • versuchen wir einfach, uns "freizukaufen", 
  • bauen wir einen unsichtbaren, fremdenfeindlichen Stacheldrahtzaun um unsere Gemeinde, 
  • wird dem "Juwel am Mutschellen" ein unauslöschbarer Makel anhaften.

Wenn wir JA stimmen, 
  • kümmern wir uns um Menschen, die unsere Hilfe brauchen, 
  • leisten wir einen Beitrag an die Jahrhunderte alte, eidgenössische Tradition von Solidarität, Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft, 
  • leisten wir als Teil unseres Staatswesens und in Solidarität mit den anderen Gemeinden unseren - wohlgemerkt bescheidenen - Beitrag zugunsten der Flüchtlinge in unserem Land, 
  • müssen wir dank der Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung weit weniger finanzielle Leistungen erbringen als das "Freikaufen" kosten würde, 
  • zeigen wir, dass wir eine weltoffene  Gemeinschaft und Gemeinde sind, die dank der in ihr ruhenden Kraft die "Bedrohung" durch 9 Flüchtlinge, problemlos meistern kann, 
  • können wir den Ruf unserer Gemeinde wieder verbessern.

Am 1. Mai entscheiden SIE, was Ihnen wichtiger ist.



Ihre IG Solidarität

Sonntag, 10. April 2016

Ein JA für Ihre Haustüre!

Wir freuen uns, wenn auch Sie unser Plakat an prominenter Stelle auf Ihrem Privatgrundstück oder an Ihrem Geschäft aufhängen! 
Melden Sie sich per Mail an igsolidaritaet@gmx.ch bei uns, damit wir Ihnen die benötigten Plakate bringen können! 
Oder laden Sie das Plakat gleich hier herunter und drucken Sie es aus! Vielen Dank für Ihre Solidarität!

Dienstag, 5. April 2016

Montag, 4. April 2016

Endspurt

Herzlichen Dank all jenen, die unser Podium besucht oder uns in Gedanken unterstützt haben! Wir haben uns sehr über das Interesse und den regen Zuspruch gefreut!

In den verbleibenden Wochen bis zur Abstimmung bzw. bis zum Eintreffen der Unterlagen für die briefliche Abstimmung gilt es nun, den noch unentschlossenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit Fakten unser Anliegen noch näher zu bringen.

Lesen Sie heute die Antworten des Kantons Aargau zu den drängensten Fragen in Bezug auf die Aufnahme von Flüchtlingen

Diese Medienmitteilung stellen wir gern allen zur Verfügung, die sich mit der Frage nach einer sinnvollen Unterbringung von Flüchtlingen in Oberwil-Lieli auseinandersetzen!

Mittwoch, 2. März 2016

*** AKTUELL ***

23.03.2016
Am Sonntag, dem 3. April veranstaltet die IG Solidarität unter dem Titel "Flüchtlinge – wegschauen oder helfen?" ein Podiumsgespräch zur kommunalen Flüchtlingspolitik. Im Anschluss an das Gespräch wird Charles Lewinsky aus seinem Buch "Schweizen" lesen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Aula des Schulhauses Falter von 17.00 bis 18.30 Uhr.  

Laden Sie den Flyer oder den Pressetext zur Veranstaltung herunter!

Zudem finden Sie hier ein Factsheet zur aktuellen Situation der Flüchtlingspolitik in Oberwil-Lieli.


09.03.2016
Et voilà: Die Aargauer Zeitung bestätigt unsere Annahme. http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/freiamt/teilsieg-fuer-johanna-guendel-zur-abstimmung-kommt-es-schon-am-1-mai-130120692

09.03.2016
WICHTIG: Die Volksabstimmung über das Referendum findet als ausserordentlicher Urnengang bereits am 1. Mai 2016 statt, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts früher als erwartet eingetroffen ist (Beschluss Gemeinderat v. 7. März 2016). Wir schliessen daraus, dass Robert Mayer seine Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 nicht mehr weiterzieht.


08.03.2016
Die Beschwerde von Robert Mayer wird auch in 2. Instanz abgewiesen: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (2. Kammer) hat in Sachen Beschwerdeverfahren Mayer bereits entschieden und die Beschwerde Mayer vollumfänglich abgewiesen.
Der Antrag Gündel/IG Solidarität wird damit als an der Gemeindeversammlung zulässig und korrekt erklärt. Es wird die erstinstanzliche Beurteilung bestätigt, dass auch bei einem andern Abstimmungsverfahren an der Gmeind das Ergebnis „nach menschlichem Ermessen“ nicht anders herausgekommen wäre.
Ob Herr Mayer das Verfahren weiterzieht und die Umsetzung unseres erfolgreichen Antrags weiter hinaus zögern will, ist uns nicht bekannt. 
Die IG Solidarität wertet das Urteil nun aus und wird dazu in geeigneter Form Stellung nehmen. Zuerst einmal freuen wir uns. Und wir bereiten uns auf die Referendumsabstimmung vor.


04.03.2016
Die IG Solidarität hat heute eine 10seitige dokumentierte Stellungnahme ans Verwaltungsgericht abgeschickt und stellt darin folgende Anträge:

ANTRAG 1: Die Stellungnahme der IG Solidarität und die beiliegenden Dokumente seien in die Erwägungen des Verwaltungsgerichts einzubeziehen.

ANTRAG 2: Die Tonaufnahmen der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.11.2015 seien als Beweismittel beizuziehen.

ANTRAG 3: Es sei zu prüfen, ob der Gemeinderat durch sein Verhalten und in seinen Stellungnahmen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen habe.

Die IG, die im Verfahren nicht Partei ist, wartet nun den Bescheid des Verwaltungsgerichts ab, ob auf die Eingabe eingegangen wird.


02.03.2016
Stellungnahme der IG Solidarität zuhanden der Aargauer Zeitung 


Vorläufige kurze Stellungnahme der IG Solidarität
zur Vernehmlassungsantwort des Gemeinderates Oberwil-Lieli vom 12.02.2016 im Beschwerdeverfahren Mayer

Die Vernehmlassungsantwort ging der IG Solidarität am 24.02.2016 eingeschrieben zu. Eine erste Auswertung ergibt, dass die darin vom Gemeinderat dargelegten Sachverhalte nicht den tatsächlichen Vorgängen entsprechen. Die IG weist in einer ersten Stellungnahme die Darstellung des Gemeinderates in zwei entscheidenden Punkten in aller Form zurück.
An der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 stellte Johanna Gündel namens der IG Solidarität einen Antrag zum Budgetposten „Asylwesen“ (Ersatzvornahme). Der Antrag wurde mit 176 : 149 Stimmen angenommen. Der Antrag war zuvor im Publikationsorgan Wochenfalter vom 13.11.2015 publiziert worden. Die Stimmberechtigten und der Gemeinderat wussten also, um was es in der Sache ging: Um die Asylpolitik der Gemeinde. Am Tag der Gemeindeversammlung war dem Wochenfalter zudem ein anonymes Flugblatt zum selben Thema beigelegt worden, das – wie sich herausstellte – von Gemeindeammann Glarner verfasst wurde.

1. Budgetposten Ersatzvornahme
Der Gemeinderat schreibt in der Vernehmlassung, dass der Gemeinderat den Budgetposten „Ersatzzahlung“ streichen wollte, die Antragssteller jedoch auf der Belassung des Betrags im Budget insistierten. Diese Darstellung des Gemeinderates entspricht nicht den Tatsachen. Es war Gemeindeammann Glarner, der vorschlug, den Budgetposten samt Betrag zu belassen.
In der Diskussion verwickelte Gemeindeammann Glarner die Antragstellerin in eine Diskussion über Formulierungen. Dabei ging es auch darum, ob der Betrag von 290'000.- im Budget belassen werden soll. Johanna Gündel sagte, dass der Budgetposten gestrichen werden soll. Gemeindeammann Glarner insistierte, dass der Budgetposten bleiben soll. Johanna Gündel fügte an, der Punkt Ersatzzahlungen soll gestrichen werden. Glarner schlug darauf vor, den budgetierten Betrag zu belassen, aber nicht für Ersatzzahlungen zu verwenden; er wolle der Antragstellerin ja nur helfen. Auf Glarners Frage, ob das so in Ordnung sei, antwortete Johanna Gündel: „Ja.“

Die zur Abstimmung gelangende Version des Antrags entsprach also den Vorschlägen des Gemeindeammanns. Der hier skizzierte Vorgang wäre durch die Tonaufzeichnungen der Gemeinde zu überprüfen.

2. Gemeinderat: Der Antrag hätte gar nicht im Budget behandelt werden dürfen.
Der Gemeinderat sagt aus, dass der Antrag nicht im Budget hätte behandelt werden dürfen, da dieses Thema nicht traktandiert war. Die IG hat den Antrag jedoch konkret zum Budgetposten „Ersatzzahlung“ gestellt, wie er in der Broschüre der Gemeinde auf Seite 13 vorgestellt wurde. Die IG folgte dabei ausserdem der Empfehlung des Gemeinderates vom 12.10.2015, welche dieser auf die entsprechende Anfrage eines Stimmbürgers der IG erteilte:


„Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.11.2015 wird unter anderem über das Budget 2016 abgestimmt. Im Budget 2016 ist die Ersatzabgabe betreffend den Asylanten erhalten. Der Antrag kann im Rahmen des Traktandums „Verabschiedung Budget 2016...“ gestellt oder aber als Vorschlag unter dem Traktandum „Verschiedenes und Umfrage“ eingebracht werden“ (Siehe Anhang: Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates vom 12. Oktober 2015).
Die aktuelle Stellungnahme des Gemeinderates vom 12.02.2016 entspricht also nicht den Tatsachen, oder er hat dem anfragenden Stimmbürger schriftlich (eingeschrieben) eine falsche Auskunft erteilt.

Die Darstellungen des Gemeinderates werden daher als unzutreffend und irreführend zurückgewiesen.


Für die IG Solidarität Johanna Gündel und Martin Uebelhart

Kontakt:
Martin Uebelhart
Postfach 48, 8966 Oberwil-Lieli Tel. 056 631 88 77 / 079 653 55 61 martinuebelhart@bluewin.ch


24.02.2016
Der Gemeinderat Oberwil-Lieli hat der IG Solidarität auf Antrag Uebelhart seine Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren Mayer gegen den Asyl-Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 vollumfänglich ausgehändigt, und zwar sowohl die erstinstanzliche (21.12.2015), wie auch die zweitinstanzliche (12.02.2016). Der Gemeinderat beantragt aktuell beim Verwaltungsgericht, den an der „Gmeind“ obsiegenden Antrag Gündel/IG Solidarität für nichtig zu erklären. Die IG Solidarität wertet nun beide Stellungnahmen des Gemeinderates aus und wird dazu ihrerseits Stellung beziehen.


12.02.2016
Der Gemeinderat teilt mit, dass die Referendumsabstimmung (Genehmigung Budget 2016) definitiv auf den 05.06.2016 angesetzt wurde. Weiter teilt der Gemeinderat mit, dass das Verwaltungsgericht den Entscheid betr. Weiterzug der Beschwerde Mayer gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 auf April 2016 in Aussicht gestellt hat. 


26.01.2016:
Die IG hat von der Gemeindeverwaltung folgenden Bescheid bekommen:
 „Referendumsabstimmung betreffend „Genehmigung Budget 2016…..“
Da der Beschwerdeentscheid in Sachen Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 noch nicht rechtskräftig ist, sowie aus terminlichen Gründen, hat der Gemeinderat entschieden, die provisorisch auf 28.2.2016 festgelegte Referendumsabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Innert 30 Tagen ab Erhalt des Beschwerdeentscheides (ab 20.1.2016) hat der Beschwerdeführer Zeit den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter zu ziehen. Der Weiterzug durch Robert Mayer erfolgte bereits am 25.1.2016 an das Verwaltungsgericht.
Der Gemeinderat wird den Urnengang womöglich vor dem nächsten Eidgenössischen Urnengang vom 5.6.2016 ansetzen. Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.“


23.01.2016:
Zur Situation in Berikon
Ein Dutzend Berikoner haben sich am Samstag, 23.1., um einen grossen Tisch versammelt. 
Zu reden gibt die Information im „Bremgartner“, dass die Gemeinde eine Unterkunft in der Alten Chaesi für 10 bis 12 zusätzliche männliche Flüchtlinge herrichtet. Bereits leben 12 Ausylsuchende – mehrheitlich Eritreer – in Berikon. mit dem Jahresbeginn ist die Zahl der Asylsuchenden, die aufgenommen werden müssen, auf 16 angestiegen. 
Es geht den Berikonern also nicht um die Grundsatzfrage, ob Flüchtlinge oder nicht, darüber gibt es keine Diskussion. Kritisiert wird die mangelnde Kommunikationsbereitschaft des Gemeinderats gegenüber den Einwohnern. Mitten zwischen Schulen und Kindergarten sollen per Ende Februar die Männer untergebracht werden. Der Gemeinderat hat eine offene Information unterlassen. Unbehagen, gar Angst  weckt die Nachricht im „Bremgartner“ und viele Fragen. Warum nur Männer,  warum keine Familien? Gibt es alternative Standorte? Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Renovation? Und immer wieder: Wie steht es um die Sicherheit der Kinder, der jungen Mädchen? Womit verbringen die Männer die langen Tage? Werden sie betreut und vom wem? Ein Gespräch mit den Gemeindevertretern könnte diese Ängste ausräumen. 
Fazit der Versammlung: Der Gemeinderat soll sich mit den Einwohnern zusammen setzen und sich auch deren Ideen anhören, um tragbare Lösungen zu finden. 
Eigentlich kein schlechter Rat - auch für Oberwil-Lieli.  

23.01.2016:

Der IG Solidarität ist die Stellungnahme einer Fachperson zum Beschwerde-Entscheid zugegangen, die wir kurz zusammenfassen:

Es wäre erstaunlich gewesen, wenn angesichts der Erwägungen ein solcher Rekurs zu einer direkten Wiederholung der Gemeindeversammlung geführt hätte. Es ist eine Blamage für den Gemeindepräsidenten (der ja auch Nationalrat ist), dass er die beiden möglichen Abstimmungsverfahren vermischt hat und die Bedeutung bzw. Folge des Antrages Zingg falsch einschätzte. In der Regel greift bei verschiedenen Anträgen zum gleichen Geschäft ein Selektionsverfahren, d.h. gleichwertige Anträge werden einander gegenübergestellt, derjenige mit den meisten Stimmen wird dann dem Hauptantrag gegenübergestellt. Die Gemeindeabteilung des Kantons hat dies nun in den Erwägungen richtig gestellt. Es ist deshalb auch wenig wahrscheinlich, dass beim Weiterzug die nächste Instanz zu einem anderen Resultat kommt, aber die Umsetzung des Entscheides wird mit dem Rekurs hinausgezögert. Beim Weiterzug kommt die gleiche Fragestellung wie im ersten Schritt zur Behandlung, d.h. es geht nach wie vor um die Frage, ob der Gemeindeversammlungsbeschluss rechtens ist oder nicht. Eine Entkoppelung zwischen Budget und Widmung einer Position steht hier nicht zur Diskussion.



Es wird offenkundig, dass der Gemeinderat hinter der Haltung von Herrn Mayer steht (die Unterstützung des Antrages für eine gegen die Gemeinde gerichtete Beschwerde ist an sich schon erstaunlich), was auch noch durch die wortgetreue Wiedergabe der Haltung von Herrn Mayer auf der Homepage der Gemeinde unterstrichen wird. Da hat der Gemeinderat den Boden der sachlich gebotenen Neutralität definitiv verlassen.



Zum Referendum noch der Hinweis, dass das Budget 2016 insgesamt Gegenstand der Abstimmung sein wird, und nicht nur die Widmung der umstrittenen Budgetposition. Wird dem Referendum zugestimmt, so entspricht dies einer Ablehnung des Budgets und damit hätte die Gemeinde bis zu einer neuen Gemeindeversammlung kein Budget 2016 mehr. Die Frage ist nun, wie der Gemeinderat mit diesem Damoklesschwert umgeht.    



Nachbemerkung: Der Beschwerde-Entscheid der Gemeindeabteilung ist nicht rechtskräftig, weil noch eine 30tägige Rechtsmittelfrist läuft. Folglich dürfte vor dem nächstinstanzlichen Entscheid durch das Verwaltungsgericht die Referendumsabstimmung nicht durchgeführt werden.
 
22.01.2016:
Was will Robert Mayer, fragen Sie sich inzwischen vielleicht. Das Referendumskommitee könnte an der Urnenabstimmung unterliegen, wenn die Asylfrage mit dem Budgetposten gekoppelt bleibt. Gewinnt es die Urnenabstimmung, die es mit seinem Referendum erwirkt hat würde also das Budget abgelehnt , müsste eine ausserordentliche Gemeindeversammlung über ALLE Budgetgeschäfte nochmals entscheiden. So steht es im Beschwerdeentscheid des Kantons (Punkt 4.5 des Entscheids). Indem Robert Mayer nun seine Beschwerde an das Verwaltungsgericht weiterzieht, will er wahrscheinlich erreichen, dass Budget und Asylfrage entkoppelt werden. Stichwort „Einheit der Materie“.
Am Montag (25.01.) fällt der Gemeinderat den Entscheid, ob am 28.02. abgestimmt werden kann oder nicht.  


21.01.2016:
Die Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli hat heute folgende Meldung gepostet: (orange hinterlegt die relevante Information, die die Vermutung zulässt, dass es am 28.2. keine Abstimmung an der Urne geben wird.)


Beschwerdeentscheid in Sachen Gemeindeversammlung vom 27.11.2015
 
Mit dem Einverständnis vom Beschwerdeführer Robert Mayer wird hiermit der Entscheid der Gemeindeabteilung, Departement Volkswirtschaft und Inneres auf der Homepage der Gemeinde Oberwil-Lieli veröffentlicht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
 

Zusätzlich folgender Text von Robert Mayer:

„Ich habe vom enttäuschenden Entscheid des kantonalen Rechtsdienstes Kenntnis genommen. Mit diesem Entscheid kann das Abstimmungsverfahren an der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 nicht, oder nur in einem längeren und umständlichen Prozedere korrigiert werden.

Ein wesentlicher Teil der stimmberechtigten Bürger von Oberwil-Lieli hat uns mit der Unterzeichnung des Referendums auch einen Auftrag erteilt, nämlich dafür zu sorgen, dass der durch „die Schweigespirale“ (Noelle Neumann) entstandene Eindruck, dass der Gemeinderat sich in seiner Einschätzung zur Flüchtlingspolitik vergriffen hat, an der Urne zu korrigieren.

Wir wollen diesen Auftrag ernst nehmen und daran arbeiten, die zur Diskussion stehende Frage, soll die Gemeinde Oberwil-Lieli Flüchtlinge aufnehmen, Ja oder Nein, allen stimmberechtigten Bürgern der Gemeinde vorlegen zu können und darauf hinzuwirken, dass die Abstimmung dafür an der Urne stattfinden kann.

Aus den genannten Gründen werden wir den Negativ-Entscheid, resp. die Abstimmungsbeschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen.

Allen stimmberechtigten Einwohnern von Oberwil-Lieli danken wir für die Unterstützung in unseren Bemühungen.

Im Namen des Referendumskomitees
Robert Mayer


http://www.oberwil-lieli.ch/Aktuelles/portalNews/beschwerdeentscheidinsachengemeindeversammlungvom27112015.html 

Und hier der Entscheid des Rechtsdienstes: 
http://www.oberwil-lieli.ch/export/sites/oberwil-lieli/files/EntscheidGVBeschwerde_20160120.pdf

Darin findet sich folgende, interessante Passage:


„Wird jedoch das verabschiedete Budget 2016 an der Urne abgelehnt, kommt es ohnehin zu einer Wiederholung des gesamten Beschlussverfahrens an der Gemeindeversammlung (gemäss § 88f Abs. 1 GG). An der darauf folgenden Gemeindeversammlung kann dann der Verwendungszweck der Ausgabenposition wiederum neu beschlossen werden.“

Das heisst, wenn das Budget an der Referendumsabstimmung – so diese denn stattfindet – angenommen wird, nimmt Oberwil-Lieli Flüchtlinge auf. Wird das Budget abgelehnt, kommt es zu einer neuen Budgetabstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung, an welcher unser Antrag noch einmal gestellt werden kann, was heisst, dass in dem Fall zum 3. Mal zur gleichen Sache abgestimmt werden muss.

 




21.01.2016:
Die Beschwerde von Robert Mayer ist abgelehnt worden.  
Wir versuchen nun, diese Information auf der Gemeindekanzlei in Form des schriftlichen Entscheids zu erhalten.
Am 28. Februar werden wir also an der Urne darüber abstimmen, ob das Budget 2016 mit unserem Antrag genau so wie an der Gemeindeversammlung angenommen wird. Wir zählen auf Ihre Stimme.

Die Aargauer Zeitung schreibt heute:
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/freiamt/kanton-weist-beschwerde-gegen-aufnahme-von-fluechtlingen-ab-130006576 

Ein kleines Zitat aus dem obigen Zeitungsartikel: 
"Auch der Gemeinderat beantragte beim Kanton, die Beschwerde von Mayer gutzuheissen. Die Behörde begründet dies mit lauten Zwischenrufen an der „Gmeind“ – dies habe die Versammlung gestört und das Beschlussverfahren erschwert."

So unkultiviert war die Gemeindeversammlung doch gar nicht, oder? 

20.01.2016:  
Uebelhart vs Glarner:
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/freiamt/glarner-gegen-uebelhart-der-grosse-tv-schlagabtausch-zur-asyldebatte-oberwil-lieli-130003797  

19.01.2016:
Die IG wurde heute informiert, dass der Entscheid der Gemeindeabteilung des Departements für Volkswirtschaft und Inneres betreffend Mayers Beschwerde am 21. Januar bekannt gegeben wird. 
Sollten die Behörden Mayers Beschwerde Recht geben, gilt das Referendum nicht. Dann muss die Abstimmung von der Gemeindeversammlung wiederholt werden. Da in diesem Falle die Zeit für eine Änderung der Unterlagen für den 28. Februar nicht reichen würde, käme es nicht im Februar zur Abstimmung, sondern wahrscheinlich erst im Juni! 
Weisen die Behörden Mayers Beschwerde zurück, stimmen wir am 28. Februar brieflich über das Referendum ab.

19.01.2016:
Nachtrag: Im Dezember hat eine Vertretung der IG auf der Gemeindekanzlei die Einsicht ins Protokoll der Gemeindeversammlung beantragt. Dies sei nicht möglich, da das Protokoll noch nicht geschrieben und die Qualität der entsprechenden Tondatei zu schlecht sei und diese daher nicht benutzt werden könne.
Die IG fragt sich nun, aufgrund welcher Daten die Beschwerde von Robert Mayer (wegen unsachgemässer Führung der Abstimmung an der GV) von den Behörden geprüft werden konnte.
Sabine Gisiger, die die GV ausschnittweise filmen durfte, stellt der IG ihre Audioaufnahmen zur Verfügung.


19.01.2016:
HEUTE Abend im Talk Täglich auf Tele M1: Andreas Glarner im Streitgespräch mit Martin Uebelhart von der IG Solidarische Oberwil-Lielihttp://www.telem1.ch/50-show-talktaeglich/8346-episode-asyl-referendum-in-oberwil-lieli

17.01.2016: 
Informationen aus unserer Kernteam-Sitzung: 
a) Wir haben uns eine einfache, handlungsfähige Struktur gegeben und Ressorts verteilt. 
b) Wir haben unsere Informationspolitik festgelegt sowie die Arten der Mobilisierung und die Werbemittel bestimmt.
c) Wir haben beschlossen, dass es bei unserer Kampagne um die 6 bis 8 Asylsuchenden gehen soll und nicht um Landes- oder gar Europapolitik. Unser Ziel ist ein solidarisches Oberwil-Lieli.
d) Wir haben beschlossen, den Abstimmungskampf mit sachlichen und korrekten Informationen zu führen. Demagogie und Polemik dienen diesem ernsten Thema nicht.

16.01.2016: 
Das Referendum ist zustande gekommen. Die IG tagt morgen Sonntag und beschliesst die weiteren Massnahmen. Wir bleiben dabei: Oberwil-Lieli soll Asylsuchende aufnehmen, wie dies die allermeisten anderen Gemeinden in unserm Kanton auch tun! Wir wollen ein solidarisches Oberwil-Lieli.

06.01.2016: 
Herr Robert Mayer hat heute Vormittag die Unterschriftenbogen des Referendums auf der Gemeinde abgeliefert. Wie viele gültige Unterschriften zusammengekommen sind, wissen wir noch nicht. Die Gemeinde muss diese erst beglaubigen.

23.12.2015: 
Der Beschluss 5 der Gemeindeversammlung ist verwirrlich formuliert (amtlich publiziert im Wochenfalter 11.12.2015 / unterlassene Rechtsmittelbelehrung: Einsprachefrist 3 Tage!). Der amtl. Text ist jedoch die Fassung, gegen die nun das Referendum ergriffen wurde. Es war vor Weihnachten nicht möglich, von der Gemeinde eine klärende Auskunft bzw. Einsicht in das Protokoll der Gemeindeversammlung zu erhalten. Dem Vernehmen nach bestehen zudem offenbar erhebliche technische Probleme mit den Tonaufzeichnungen, nach denen das Protokoll verfasst werden soll. Wir bleiben dran.

17.12.2015: 
Alle Stimmberechtigten aus Oberwil-Lieli haben heute Post von Robert Mayer im Briefkasten. Das Referendum ist lanciert und die Sorge ums Vaterland wird vom Referendumskomitee (Peter Baertschi, Dave Camenisch, Annemarie Hofer und Robert Mayer) mit einem Begleitschreiben in aller Deutlichkeit formuliert.

Am Donnerstag Vormittag (17.12.15) strahlt ARD einen weiteren Bericht über Oberwil-Lieli aus. Diesmal geht es um die IG Solidarität!
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/reportagen/moma-reporter-nun-doch-fluechtlinge-in-oberwil-lieli-100.html
Die IG wartet auf den Beschluss des Kantons bezüglich der Beschwerde von Robert Mayer.
Wenn am 11.01.16 klar wird, ob das Referendum zustande kommt, werden wir im Vorfeld der erneuten Abstimmung wieder aktiv.