Stellungnahme von Martin Uebelhart zum Entscheid der Gemeindeabteilung
Protokollbeschwerde-Entscheid
schafft Rechtsunsicherheit!
Mit Erstaunen hat der unterzeichnende Beschwerdeführer den
Entscheid der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau zur Kenntnis genommen, dass
trotz festgestellten „grundsätzlichen Mängeln in der Protokollierung“ es mit eben
dieser Feststellung „sein Bewenden haben“ müsse (S. 5 des Entscheids). Ebenso
erstaunt die sinnwidrige Behandlung eines weiteren Antrags. Zudem wurden mit
der Beschwerde eingereichte Dokumente von der Gemeindeabteilung nicht in die
Erwägungen einbezogen. Demgegenüber begründet die Gemeindeabteilung ihren
Entscheid teilweise mit rechtlich nicht relevanten Mutmassungen.
Fazit:
Beschwerden und Aufsichtsanzeigen sollten eigentlich für Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger und für Behörden gleichermassen Rechtssicherheit
schaffen. Der vorliegende Entscheid erfüllt dieses Erfordernis nicht, im
Gegenteil: Der Klärungsbedarf ist nicht
geringer, sondern grösser geworden. Für uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
wurde eine erhebliche Rechtsunsicherheit
geschaffen.
Die Gemeindebeschwerde betr. Beschlussfassung wird nicht
weitergezogen. Die (wichtigere) Aufsichtsanzeige, die kein formelles
Rechtsmittel darstellt, kann in
diesem Verfahren nicht weitergezogen werden.
Martin
Uebelhart, Oberwil-Lieli