Freitag, 21. Oktober 2016

Entscheid zur Beschwerde gegen die Protokollführung an der Winter-Gemeindeversammlung 2015


Stellungnahme von Martin Uebelhart zum Entscheid der Gemeindeabteilung

Protokollbeschwerde-Entscheid schafft Rechtsunsicherheit!

Mit Erstaunen hat der unterzeichnende Beschwerdeführer den Entscheid der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau zur Kenntnis genommen, dass trotz festgestellten „grundsätzlichen Mängeln in der Protokollierung“ es mit eben dieser Feststellung „sein Bewenden haben“ müsse (S. 5 des Entscheids). Ebenso erstaunt die sinnwidrige Behandlung eines weiteren Antrags. Zudem wurden mit der Beschwerde eingereichte Dokumente von der Gemeindeabteilung nicht in die Erwägungen einbezogen. Demgegenüber begründet die Gemeindeabteilung ihren Entscheid teilweise mit rechtlich nicht relevanten Mutmassungen.

Fazit: Beschwerden und Aufsichtsanzeigen sollten eigentlich für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und für Behörden gleichermassen Rechtssicherheit schaffen. Der vorliegende Entscheid erfüllt dieses Erfordernis nicht, im Gegenteil: Der Klärungsbedarf ist nicht geringer, sondern grösser geworden. Für uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wurde eine erhebliche Rechtsunsicherheit geschaffen.

Die Gemeindebeschwerde betr. Beschlussfassung wird nicht weitergezogen. Die (wichtigere) Aufsichtsanzeige, die kein formelles Rechtsmittel darstellt, kann in diesem Verfahren nicht weitergezogen werden.

Martin Uebelhart, Oberwil-Lieli