Mittwoch, 2. März 2016

*** AKTUELL ***

23.03.2016
Am Sonntag, dem 3. April veranstaltet die IG Solidarität unter dem Titel "Flüchtlinge – wegschauen oder helfen?" ein Podiumsgespräch zur kommunalen Flüchtlingspolitik. Im Anschluss an das Gespräch wird Charles Lewinsky aus seinem Buch "Schweizen" lesen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Aula des Schulhauses Falter von 17.00 bis 18.30 Uhr.  

Laden Sie den Flyer oder den Pressetext zur Veranstaltung herunter!

Zudem finden Sie hier ein Factsheet zur aktuellen Situation der Flüchtlingspolitik in Oberwil-Lieli.


09.03.2016
Et voilà: Die Aargauer Zeitung bestätigt unsere Annahme. http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/freiamt/teilsieg-fuer-johanna-guendel-zur-abstimmung-kommt-es-schon-am-1-mai-130120692

09.03.2016
WICHTIG: Die Volksabstimmung über das Referendum findet als ausserordentlicher Urnengang bereits am 1. Mai 2016 statt, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts früher als erwartet eingetroffen ist (Beschluss Gemeinderat v. 7. März 2016). Wir schliessen daraus, dass Robert Mayer seine Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 nicht mehr weiterzieht.


08.03.2016
Die Beschwerde von Robert Mayer wird auch in 2. Instanz abgewiesen: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (2. Kammer) hat in Sachen Beschwerdeverfahren Mayer bereits entschieden und die Beschwerde Mayer vollumfänglich abgewiesen.
Der Antrag Gündel/IG Solidarität wird damit als an der Gemeindeversammlung zulässig und korrekt erklärt. Es wird die erstinstanzliche Beurteilung bestätigt, dass auch bei einem andern Abstimmungsverfahren an der Gmeind das Ergebnis „nach menschlichem Ermessen“ nicht anders herausgekommen wäre.
Ob Herr Mayer das Verfahren weiterzieht und die Umsetzung unseres erfolgreichen Antrags weiter hinaus zögern will, ist uns nicht bekannt. 
Die IG Solidarität wertet das Urteil nun aus und wird dazu in geeigneter Form Stellung nehmen. Zuerst einmal freuen wir uns. Und wir bereiten uns auf die Referendumsabstimmung vor.


04.03.2016
Die IG Solidarität hat heute eine 10seitige dokumentierte Stellungnahme ans Verwaltungsgericht abgeschickt und stellt darin folgende Anträge:

ANTRAG 1: Die Stellungnahme der IG Solidarität und die beiliegenden Dokumente seien in die Erwägungen des Verwaltungsgerichts einzubeziehen.

ANTRAG 2: Die Tonaufnahmen der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.11.2015 seien als Beweismittel beizuziehen.

ANTRAG 3: Es sei zu prüfen, ob der Gemeinderat durch sein Verhalten und in seinen Stellungnahmen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen habe.

Die IG, die im Verfahren nicht Partei ist, wartet nun den Bescheid des Verwaltungsgerichts ab, ob auf die Eingabe eingegangen wird.


02.03.2016
Stellungnahme der IG Solidarität zuhanden der Aargauer Zeitung 


Vorläufige kurze Stellungnahme der IG Solidarität
zur Vernehmlassungsantwort des Gemeinderates Oberwil-Lieli vom 12.02.2016 im Beschwerdeverfahren Mayer

Die Vernehmlassungsantwort ging der IG Solidarität am 24.02.2016 eingeschrieben zu. Eine erste Auswertung ergibt, dass die darin vom Gemeinderat dargelegten Sachverhalte nicht den tatsächlichen Vorgängen entsprechen. Die IG weist in einer ersten Stellungnahme die Darstellung des Gemeinderates in zwei entscheidenden Punkten in aller Form zurück.
An der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 stellte Johanna Gündel namens der IG Solidarität einen Antrag zum Budgetposten „Asylwesen“ (Ersatzvornahme). Der Antrag wurde mit 176 : 149 Stimmen angenommen. Der Antrag war zuvor im Publikationsorgan Wochenfalter vom 13.11.2015 publiziert worden. Die Stimmberechtigten und der Gemeinderat wussten also, um was es in der Sache ging: Um die Asylpolitik der Gemeinde. Am Tag der Gemeindeversammlung war dem Wochenfalter zudem ein anonymes Flugblatt zum selben Thema beigelegt worden, das – wie sich herausstellte – von Gemeindeammann Glarner verfasst wurde.

1. Budgetposten Ersatzvornahme
Der Gemeinderat schreibt in der Vernehmlassung, dass der Gemeinderat den Budgetposten „Ersatzzahlung“ streichen wollte, die Antragssteller jedoch auf der Belassung des Betrags im Budget insistierten. Diese Darstellung des Gemeinderates entspricht nicht den Tatsachen. Es war Gemeindeammann Glarner, der vorschlug, den Budgetposten samt Betrag zu belassen.
In der Diskussion verwickelte Gemeindeammann Glarner die Antragstellerin in eine Diskussion über Formulierungen. Dabei ging es auch darum, ob der Betrag von 290'000.- im Budget belassen werden soll. Johanna Gündel sagte, dass der Budgetposten gestrichen werden soll. Gemeindeammann Glarner insistierte, dass der Budgetposten bleiben soll. Johanna Gündel fügte an, der Punkt Ersatzzahlungen soll gestrichen werden. Glarner schlug darauf vor, den budgetierten Betrag zu belassen, aber nicht für Ersatzzahlungen zu verwenden; er wolle der Antragstellerin ja nur helfen. Auf Glarners Frage, ob das so in Ordnung sei, antwortete Johanna Gündel: „Ja.“

Die zur Abstimmung gelangende Version des Antrags entsprach also den Vorschlägen des Gemeindeammanns. Der hier skizzierte Vorgang wäre durch die Tonaufzeichnungen der Gemeinde zu überprüfen.

2. Gemeinderat: Der Antrag hätte gar nicht im Budget behandelt werden dürfen.
Der Gemeinderat sagt aus, dass der Antrag nicht im Budget hätte behandelt werden dürfen, da dieses Thema nicht traktandiert war. Die IG hat den Antrag jedoch konkret zum Budgetposten „Ersatzzahlung“ gestellt, wie er in der Broschüre der Gemeinde auf Seite 13 vorgestellt wurde. Die IG folgte dabei ausserdem der Empfehlung des Gemeinderates vom 12.10.2015, welche dieser auf die entsprechende Anfrage eines Stimmbürgers der IG erteilte:


„Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.11.2015 wird unter anderem über das Budget 2016 abgestimmt. Im Budget 2016 ist die Ersatzabgabe betreffend den Asylanten erhalten. Der Antrag kann im Rahmen des Traktandums „Verabschiedung Budget 2016...“ gestellt oder aber als Vorschlag unter dem Traktandum „Verschiedenes und Umfrage“ eingebracht werden“ (Siehe Anhang: Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates vom 12. Oktober 2015).
Die aktuelle Stellungnahme des Gemeinderates vom 12.02.2016 entspricht also nicht den Tatsachen, oder er hat dem anfragenden Stimmbürger schriftlich (eingeschrieben) eine falsche Auskunft erteilt.

Die Darstellungen des Gemeinderates werden daher als unzutreffend und irreführend zurückgewiesen.


Für die IG Solidarität Johanna Gündel und Martin Uebelhart

Kontakt:
Martin Uebelhart
Postfach 48, 8966 Oberwil-Lieli Tel. 056 631 88 77 / 079 653 55 61 martinuebelhart@bluewin.ch


24.02.2016
Der Gemeinderat Oberwil-Lieli hat der IG Solidarität auf Antrag Uebelhart seine Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren Mayer gegen den Asyl-Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 vollumfänglich ausgehändigt, und zwar sowohl die erstinstanzliche (21.12.2015), wie auch die zweitinstanzliche (12.02.2016). Der Gemeinderat beantragt aktuell beim Verwaltungsgericht, den an der „Gmeind“ obsiegenden Antrag Gündel/IG Solidarität für nichtig zu erklären. Die IG Solidarität wertet nun beide Stellungnahmen des Gemeinderates aus und wird dazu ihrerseits Stellung beziehen.


12.02.2016
Der Gemeinderat teilt mit, dass die Referendumsabstimmung (Genehmigung Budget 2016) definitiv auf den 05.06.2016 angesetzt wurde. Weiter teilt der Gemeinderat mit, dass das Verwaltungsgericht den Entscheid betr. Weiterzug der Beschwerde Mayer gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 auf April 2016 in Aussicht gestellt hat. 


26.01.2016:
Die IG hat von der Gemeindeverwaltung folgenden Bescheid bekommen:
 „Referendumsabstimmung betreffend „Genehmigung Budget 2016…..“
Da der Beschwerdeentscheid in Sachen Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 noch nicht rechtskräftig ist, sowie aus terminlichen Gründen, hat der Gemeinderat entschieden, die provisorisch auf 28.2.2016 festgelegte Referendumsabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Innert 30 Tagen ab Erhalt des Beschwerdeentscheides (ab 20.1.2016) hat der Beschwerdeführer Zeit den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter zu ziehen. Der Weiterzug durch Robert Mayer erfolgte bereits am 25.1.2016 an das Verwaltungsgericht.
Der Gemeinderat wird den Urnengang womöglich vor dem nächsten Eidgenössischen Urnengang vom 5.6.2016 ansetzen. Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.“


23.01.2016:
Zur Situation in Berikon
Ein Dutzend Berikoner haben sich am Samstag, 23.1., um einen grossen Tisch versammelt. 
Zu reden gibt die Information im „Bremgartner“, dass die Gemeinde eine Unterkunft in der Alten Chaesi für 10 bis 12 zusätzliche männliche Flüchtlinge herrichtet. Bereits leben 12 Ausylsuchende – mehrheitlich Eritreer – in Berikon. mit dem Jahresbeginn ist die Zahl der Asylsuchenden, die aufgenommen werden müssen, auf 16 angestiegen. 
Es geht den Berikonern also nicht um die Grundsatzfrage, ob Flüchtlinge oder nicht, darüber gibt es keine Diskussion. Kritisiert wird die mangelnde Kommunikationsbereitschaft des Gemeinderats gegenüber den Einwohnern. Mitten zwischen Schulen und Kindergarten sollen per Ende Februar die Männer untergebracht werden. Der Gemeinderat hat eine offene Information unterlassen. Unbehagen, gar Angst  weckt die Nachricht im „Bremgartner“ und viele Fragen. Warum nur Männer,  warum keine Familien? Gibt es alternative Standorte? Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Renovation? Und immer wieder: Wie steht es um die Sicherheit der Kinder, der jungen Mädchen? Womit verbringen die Männer die langen Tage? Werden sie betreut und vom wem? Ein Gespräch mit den Gemeindevertretern könnte diese Ängste ausräumen. 
Fazit der Versammlung: Der Gemeinderat soll sich mit den Einwohnern zusammen setzen und sich auch deren Ideen anhören, um tragbare Lösungen zu finden. 
Eigentlich kein schlechter Rat - auch für Oberwil-Lieli.  

23.01.2016:

Der IG Solidarität ist die Stellungnahme einer Fachperson zum Beschwerde-Entscheid zugegangen, die wir kurz zusammenfassen:

Es wäre erstaunlich gewesen, wenn angesichts der Erwägungen ein solcher Rekurs zu einer direkten Wiederholung der Gemeindeversammlung geführt hätte. Es ist eine Blamage für den Gemeindepräsidenten (der ja auch Nationalrat ist), dass er die beiden möglichen Abstimmungsverfahren vermischt hat und die Bedeutung bzw. Folge des Antrages Zingg falsch einschätzte. In der Regel greift bei verschiedenen Anträgen zum gleichen Geschäft ein Selektionsverfahren, d.h. gleichwertige Anträge werden einander gegenübergestellt, derjenige mit den meisten Stimmen wird dann dem Hauptantrag gegenübergestellt. Die Gemeindeabteilung des Kantons hat dies nun in den Erwägungen richtig gestellt. Es ist deshalb auch wenig wahrscheinlich, dass beim Weiterzug die nächste Instanz zu einem anderen Resultat kommt, aber die Umsetzung des Entscheides wird mit dem Rekurs hinausgezögert. Beim Weiterzug kommt die gleiche Fragestellung wie im ersten Schritt zur Behandlung, d.h. es geht nach wie vor um die Frage, ob der Gemeindeversammlungsbeschluss rechtens ist oder nicht. Eine Entkoppelung zwischen Budget und Widmung einer Position steht hier nicht zur Diskussion.



Es wird offenkundig, dass der Gemeinderat hinter der Haltung von Herrn Mayer steht (die Unterstützung des Antrages für eine gegen die Gemeinde gerichtete Beschwerde ist an sich schon erstaunlich), was auch noch durch die wortgetreue Wiedergabe der Haltung von Herrn Mayer auf der Homepage der Gemeinde unterstrichen wird. Da hat der Gemeinderat den Boden der sachlich gebotenen Neutralität definitiv verlassen.



Zum Referendum noch der Hinweis, dass das Budget 2016 insgesamt Gegenstand der Abstimmung sein wird, und nicht nur die Widmung der umstrittenen Budgetposition. Wird dem Referendum zugestimmt, so entspricht dies einer Ablehnung des Budgets und damit hätte die Gemeinde bis zu einer neuen Gemeindeversammlung kein Budget 2016 mehr. Die Frage ist nun, wie der Gemeinderat mit diesem Damoklesschwert umgeht.    



Nachbemerkung: Der Beschwerde-Entscheid der Gemeindeabteilung ist nicht rechtskräftig, weil noch eine 30tägige Rechtsmittelfrist läuft. Folglich dürfte vor dem nächstinstanzlichen Entscheid durch das Verwaltungsgericht die Referendumsabstimmung nicht durchgeführt werden.
 
22.01.2016:
Was will Robert Mayer, fragen Sie sich inzwischen vielleicht. Das Referendumskommitee könnte an der Urnenabstimmung unterliegen, wenn die Asylfrage mit dem Budgetposten gekoppelt bleibt. Gewinnt es die Urnenabstimmung, die es mit seinem Referendum erwirkt hat würde also das Budget abgelehnt , müsste eine ausserordentliche Gemeindeversammlung über ALLE Budgetgeschäfte nochmals entscheiden. So steht es im Beschwerdeentscheid des Kantons (Punkt 4.5 des Entscheids). Indem Robert Mayer nun seine Beschwerde an das Verwaltungsgericht weiterzieht, will er wahrscheinlich erreichen, dass Budget und Asylfrage entkoppelt werden. Stichwort „Einheit der Materie“.
Am Montag (25.01.) fällt der Gemeinderat den Entscheid, ob am 28.02. abgestimmt werden kann oder nicht.  


21.01.2016:
Die Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli hat heute folgende Meldung gepostet: (orange hinterlegt die relevante Information, die die Vermutung zulässt, dass es am 28.2. keine Abstimmung an der Urne geben wird.)


Beschwerdeentscheid in Sachen Gemeindeversammlung vom 27.11.2015
 
Mit dem Einverständnis vom Beschwerdeführer Robert Mayer wird hiermit der Entscheid der Gemeindeabteilung, Departement Volkswirtschaft und Inneres auf der Homepage der Gemeinde Oberwil-Lieli veröffentlicht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
 

Zusätzlich folgender Text von Robert Mayer:

„Ich habe vom enttäuschenden Entscheid des kantonalen Rechtsdienstes Kenntnis genommen. Mit diesem Entscheid kann das Abstimmungsverfahren an der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 nicht, oder nur in einem längeren und umständlichen Prozedere korrigiert werden.

Ein wesentlicher Teil der stimmberechtigten Bürger von Oberwil-Lieli hat uns mit der Unterzeichnung des Referendums auch einen Auftrag erteilt, nämlich dafür zu sorgen, dass der durch „die Schweigespirale“ (Noelle Neumann) entstandene Eindruck, dass der Gemeinderat sich in seiner Einschätzung zur Flüchtlingspolitik vergriffen hat, an der Urne zu korrigieren.

Wir wollen diesen Auftrag ernst nehmen und daran arbeiten, die zur Diskussion stehende Frage, soll die Gemeinde Oberwil-Lieli Flüchtlinge aufnehmen, Ja oder Nein, allen stimmberechtigten Bürgern der Gemeinde vorlegen zu können und darauf hinzuwirken, dass die Abstimmung dafür an der Urne stattfinden kann.

Aus den genannten Gründen werden wir den Negativ-Entscheid, resp. die Abstimmungsbeschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen.

Allen stimmberechtigten Einwohnern von Oberwil-Lieli danken wir für die Unterstützung in unseren Bemühungen.

Im Namen des Referendumskomitees
Robert Mayer


http://www.oberwil-lieli.ch/Aktuelles/portalNews/beschwerdeentscheidinsachengemeindeversammlungvom27112015.html 

Und hier der Entscheid des Rechtsdienstes: 
http://www.oberwil-lieli.ch/export/sites/oberwil-lieli/files/EntscheidGVBeschwerde_20160120.pdf

Darin findet sich folgende, interessante Passage:


„Wird jedoch das verabschiedete Budget 2016 an der Urne abgelehnt, kommt es ohnehin zu einer Wiederholung des gesamten Beschlussverfahrens an der Gemeindeversammlung (gemäss § 88f Abs. 1 GG). An der darauf folgenden Gemeindeversammlung kann dann der Verwendungszweck der Ausgabenposition wiederum neu beschlossen werden.“

Das heisst, wenn das Budget an der Referendumsabstimmung – so diese denn stattfindet – angenommen wird, nimmt Oberwil-Lieli Flüchtlinge auf. Wird das Budget abgelehnt, kommt es zu einer neuen Budgetabstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung, an welcher unser Antrag noch einmal gestellt werden kann, was heisst, dass in dem Fall zum 3. Mal zur gleichen Sache abgestimmt werden muss.

 




21.01.2016:
Die Beschwerde von Robert Mayer ist abgelehnt worden.  
Wir versuchen nun, diese Information auf der Gemeindekanzlei in Form des schriftlichen Entscheids zu erhalten.
Am 28. Februar werden wir also an der Urne darüber abstimmen, ob das Budget 2016 mit unserem Antrag genau so wie an der Gemeindeversammlung angenommen wird. Wir zählen auf Ihre Stimme.

Die Aargauer Zeitung schreibt heute:
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/freiamt/kanton-weist-beschwerde-gegen-aufnahme-von-fluechtlingen-ab-130006576 

Ein kleines Zitat aus dem obigen Zeitungsartikel: 
"Auch der Gemeinderat beantragte beim Kanton, die Beschwerde von Mayer gutzuheissen. Die Behörde begründet dies mit lauten Zwischenrufen an der „Gmeind“ – dies habe die Versammlung gestört und das Beschlussverfahren erschwert."

So unkultiviert war die Gemeindeversammlung doch gar nicht, oder? 

20.01.2016:  
Uebelhart vs Glarner:
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/freiamt/glarner-gegen-uebelhart-der-grosse-tv-schlagabtausch-zur-asyldebatte-oberwil-lieli-130003797  

19.01.2016:
Die IG wurde heute informiert, dass der Entscheid der Gemeindeabteilung des Departements für Volkswirtschaft und Inneres betreffend Mayers Beschwerde am 21. Januar bekannt gegeben wird. 
Sollten die Behörden Mayers Beschwerde Recht geben, gilt das Referendum nicht. Dann muss die Abstimmung von der Gemeindeversammlung wiederholt werden. Da in diesem Falle die Zeit für eine Änderung der Unterlagen für den 28. Februar nicht reichen würde, käme es nicht im Februar zur Abstimmung, sondern wahrscheinlich erst im Juni! 
Weisen die Behörden Mayers Beschwerde zurück, stimmen wir am 28. Februar brieflich über das Referendum ab.

19.01.2016:
Nachtrag: Im Dezember hat eine Vertretung der IG auf der Gemeindekanzlei die Einsicht ins Protokoll der Gemeindeversammlung beantragt. Dies sei nicht möglich, da das Protokoll noch nicht geschrieben und die Qualität der entsprechenden Tondatei zu schlecht sei und diese daher nicht benutzt werden könne.
Die IG fragt sich nun, aufgrund welcher Daten die Beschwerde von Robert Mayer (wegen unsachgemässer Führung der Abstimmung an der GV) von den Behörden geprüft werden konnte.
Sabine Gisiger, die die GV ausschnittweise filmen durfte, stellt der IG ihre Audioaufnahmen zur Verfügung.


19.01.2016:
HEUTE Abend im Talk Täglich auf Tele M1: Andreas Glarner im Streitgespräch mit Martin Uebelhart von der IG Solidarische Oberwil-Lielihttp://www.telem1.ch/50-show-talktaeglich/8346-episode-asyl-referendum-in-oberwil-lieli

17.01.2016: 
Informationen aus unserer Kernteam-Sitzung: 
a) Wir haben uns eine einfache, handlungsfähige Struktur gegeben und Ressorts verteilt. 
b) Wir haben unsere Informationspolitik festgelegt sowie die Arten der Mobilisierung und die Werbemittel bestimmt.
c) Wir haben beschlossen, dass es bei unserer Kampagne um die 6 bis 8 Asylsuchenden gehen soll und nicht um Landes- oder gar Europapolitik. Unser Ziel ist ein solidarisches Oberwil-Lieli.
d) Wir haben beschlossen, den Abstimmungskampf mit sachlichen und korrekten Informationen zu führen. Demagogie und Polemik dienen diesem ernsten Thema nicht.

16.01.2016: 
Das Referendum ist zustande gekommen. Die IG tagt morgen Sonntag und beschliesst die weiteren Massnahmen. Wir bleiben dabei: Oberwil-Lieli soll Asylsuchende aufnehmen, wie dies die allermeisten anderen Gemeinden in unserm Kanton auch tun! Wir wollen ein solidarisches Oberwil-Lieli.

06.01.2016: 
Herr Robert Mayer hat heute Vormittag die Unterschriftenbogen des Referendums auf der Gemeinde abgeliefert. Wie viele gültige Unterschriften zusammengekommen sind, wissen wir noch nicht. Die Gemeinde muss diese erst beglaubigen.

23.12.2015: 
Der Beschluss 5 der Gemeindeversammlung ist verwirrlich formuliert (amtlich publiziert im Wochenfalter 11.12.2015 / unterlassene Rechtsmittelbelehrung: Einsprachefrist 3 Tage!). Der amtl. Text ist jedoch die Fassung, gegen die nun das Referendum ergriffen wurde. Es war vor Weihnachten nicht möglich, von der Gemeinde eine klärende Auskunft bzw. Einsicht in das Protokoll der Gemeindeversammlung zu erhalten. Dem Vernehmen nach bestehen zudem offenbar erhebliche technische Probleme mit den Tonaufzeichnungen, nach denen das Protokoll verfasst werden soll. Wir bleiben dran.

17.12.2015: 
Alle Stimmberechtigten aus Oberwil-Lieli haben heute Post von Robert Mayer im Briefkasten. Das Referendum ist lanciert und die Sorge ums Vaterland wird vom Referendumskomitee (Peter Baertschi, Dave Camenisch, Annemarie Hofer und Robert Mayer) mit einem Begleitschreiben in aller Deutlichkeit formuliert.

Am Donnerstag Vormittag (17.12.15) strahlt ARD einen weiteren Bericht über Oberwil-Lieli aus. Diesmal geht es um die IG Solidarität!
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/reportagen/moma-reporter-nun-doch-fluechtlinge-in-oberwil-lieli-100.html
Die IG wartet auf den Beschluss des Kantons bezüglich der Beschwerde von Robert Mayer.
Wenn am 11.01.16 klar wird, ob das Referendum zustande kommt, werden wir im Vorfeld der erneuten Abstimmung wieder aktiv.